Bedingungen für die Nutzung des AVL Lieferantenportals und die Teilnahme an
Ausschreibungen und Auktionen
I. Allgemeine Regelungen
1. AVL List GmbH („AVL“) betreibt mit der SRM Software der Firma QAD ein
webbasiertes Lieferantenportal auf https://srm.avl.com („Lieferantenportal“), auf dem sich Lieferanten
registrieren, Firmendaten pflegen und Angebote für die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen zu
einem bestimmten Preis abgeben können. Als Lieferantenportalbetreiberin stellt AVL die technischen
Möglichkeiten für die Nutzung des Lieferantenportals, dessen Anwendungen und für die Durchführung
von Geschäftskontakten über das Lieferantenportal zur Verfügung. Der Geschäftskontakt selbst erfolgt
ausschließlich zwischen den Nutzern des Lieferantenportals und AVL ist nicht verantwortlich für die im
Rahmen der Geschäftskontakte zwischen den Nutzern ausgetauschten Informationen und Daten. AVL
kann neben ihrer Funktion als Betreiberin auch Nutzerin des Lieferantenportals sein. Die Portalnutzung
erfolgt bis auf Widerruf unentgeltlich.
2. Nutzer des Lieferantenportals und der darauf zur Verfügung gestellten Anwendungen sind Lieferanten,
die am Lieferantenportal registriert sind, vorliegende Nutzungsbedingungen als verbindlich anerkennen
und ihre Daten am Lieferantenportal hinterlegt haben, sowie die Konzerngesellschaften der AVL Gruppe
(„Konzerngesellschaft“).
3. Am Lieferantenportal werden in erster Linie Ausschreibungen und Auktionen („Events“) durchgeführt.
4. An den Events können nur juristische und natürliche Personen über 18 Jahren teilnehmen, die sich
vorab auf dem Lieferantenportal angemeldet und identifiziert haben. Für die Anmeldung ist die Eingabe
von Zugangsdaten erforderlich, welche der Lieferant nach Abschluss des Registrierungsprozesses von
AVL erhält.
5. Die Lieferanten sind für einen in jeder Hinsicht – insbesondere hinsichtlich Sicherheit und Leistung –
technisch ausreichenden Internetzugang als Voraussetzung für die Portalnutzung selbst verantwortlich.
6. Voraussetzung für die Nutzung des Lieferantenportals ist die Zustimmung des Lieferanten zu diesen
Nutzungsbedingungen.
II. Durchführung eines Events
1. Für alle Zeitangaben ist die Systemuhrzeit des Lieferantenportals maßgeblich.
2. Bei den Events handelt es sich um Einladungen zur Angebotsabgabe (invitatio ad offerendum). D.h.
es liegt in alleinigem Ermessen der AVL bzw. der betroffenen Konzerngesellschaft, ob sie ein Angebot
eines Lieferanten annimmt oder nicht. Events sind stets unverbindlich. Ein Vertragsschluss kommt nicht
auf dem Lieferantenportal, sondern erst mit Annahme des Angebotes des Lieferanten in Form einer
verbindlichen Bestellung zustande, die nicht über das Lieferantenportal abgewickelt wird.
3. Die Akzeptanz der AVL Allgemeinen Einkaufsbedingungen und/oder von
Geheimhaltungsvereinbarungen kann Voraussetzung für die Teilnahme an einem Event sein; diese
Akzeptanz wird vor der Eventteilnahme am Lieferantenportal abgefragt.
4. Ein Angebot des Lieferanten gilt als verbindlich abgegeben, sobald dieser sein Angebot durch
Mausklick auf das entsprechende Feld "Angebot abgeben" bestätigt hat. Mündliche Angebote sind
unwirksam. Ein einmal bestätigtes Angebot kann nachträglich nicht mehr geändert oder
zurückgenommen werden. Unzweifelhaft fehlerhafte Angebote können durch AVL bzw. die betroffene
Konzerngesellschaft in Absprache mit dem Lieferanten gelöscht werden.
5. Ein Angebot des Lieferanten gilt als rechtzeitig abgegeben, wenn es innerhalb der festgelegten
Angebotsabgabefrist – ausschlaggebend ist die Systemuhrzeit – in die Datenbank des Lieferantenportals
eingelastet wurde. Die Dauer der Datenübertragung vom Webbrowser des Lieferanten zum Server des
Lieferantenportals liegt in der Verantwortung des Lieferanten. Sofern nicht abweichend auf dem
Lieferantenportal vorgegeben, ist der Lieferant 3 Monate an sein Angebot gebunden.
6. Falls während eines laufenden Events im System von QAD eine Störung auftritt, unterrichtet AVL bzw.
die betroffene Konzerngesellschaft die Lieferanten telefonisch, per E-Mail oder per Telefax und teilt das
weitere Vorgehen mit.
7. Sollte ein Lieferant aus vorgenannten technischen Gründen nicht in der Lage sein, an einem Event
online teilzunehmen, so kann er ausnahmsweise als Telefonbieter mitbieten. Der Lieferant weist sich in
diesem Falle gegenüber AVL oder der betroffenen Konzerngesellschaft mit seinen Zugangsdaten aus,
gibt sein Angebot telefonisch ab und bestätigt dieses per E-Mail oder Fax. Ein AVL Mitarbeiter wird
dadurch vom Lieferanten autorisiert, im Namen des Lieferanten die Angebote online zu platzieren. AVL
und ihre Konzerngesellschaften übernehmen keine Haftung für etwaige Schäden des Lieferanten, die
diesem auf Grund der Störung des Lieferantenportals oder der Platzierung der Angebote im Namen des
Lieferanten entstehen könnten.
8. Ein Event kann von AVL bzw. der betroffenen Konzerngesellschaft manuell verlängert, pausiert,
gestoppt und wieder gestartet werden. Die Entscheidung hierfür obliegt allein AVL bzw. der
Konzerngesellschaft.
III. Pflichten des Lieferanten
1. Der zur Abgabe eines verbindlichen Angebots autorisierte Mitarbeiter eines Lieferanten verpflichtet
sich, das ihm übersandte Passwort, mit dem er Zugang zum Lieferantenportal erhält, absolut vertraulich
zu behandeln und eine Nutzung durch Unbefugte oder über den vertragsgemäßen Umfang hinaus zu
verhindern. Bei Erkennbarkeit eines möglichen Missbrauchs wird der autorisierte Mitarbeiter AVL bzw.
die betroffene Konzerngesellschaft unverzüglich informieren.
2. Der Lieferant verpflichtet sich mit dem Zutritt zum Lieferantenportal zur Einhaltung dieser
Nutzungsbedingungen und wird AVL und deren Konzerngesellschaften aus etwaigen Verletzungen
dieser Bedingungen schad- und klaglos halten.
3. Der Lieferant wird die ihm zumutbaren Schutzmaßnahmen ergreifen, um ein Einschleusen von Viren,
Würmern, Trojanischen Pferden, etc. bei AVL und anderen Nutzern des Lieferantenportals zu
verhindern. Im Falle von durch den Lieferanten eingeschleusten Viren, Würmern, Trojanischen Pferden,
etc. wird der Lieferant AVL unverzüglich hierüber in Kenntnis setzen.
4. Im Falle einer Verletzung der sich aus vorstehenden Absätzen ergebenden Pflichten ist AVL bzw. die
betroffene Konzerngesellschaft berechtigt, den Lieferanten von dem Event auszuschließen. Soweit dies
für AVL bzw. die Konzerngesellschaft zumutbar ist und der Ablauf hierdurch nicht beeinträchtigt wird,
wird AVL bzw. die betroffene Konzerngesellschaft den Lieferanten zuvor auffordern, das vertragswidrige
Verhalten abzustellen. Etwaige Schadensersatzansprüche von AVL bzw. deren Konzerngesellschaft
bleiben unberührt.
5. Der Lieferant sorgt dafür, dass er während der Laufzeit eines Events telefonisch, per E-Mail oder per
Telefax erreichbar ist.
IV. Verbotene Auktionsgegenstände
1. Lieferanten dürfen nur Waren oder Dienstleistungen auf dem Lieferantenportal einstellen, über die sie
frei verfügen können und deren Lieferung oder Leistung nicht gegen geltendes Recht, insbesondere
Außenhandelsvorschriften verstoßen. Schutzrechte Dritter dürfen nicht verletzt werden.
2. Bei Verstoß eines Angebotes einer Ware oder Dienstleistung gegen geltendes Recht oder
Schutzrechte Dritter ist AVL bzw. die betroffene Konzerngesellschaft berechtigt, das Angebot des
Lieferanten zu löschen. Ein Schadenersatzanspruch des Lieferanten gegenüber AVL bzw. deren
Konzerngesellschaft entsteht daraus nicht. Der Lieferant hat AVL und deren Konzerngesellschaften
hinsichtlich aller aufgrund des von ihm begangenen Rechtsverstoßes entstehenden Aufwendungen
schad- und klaglos zu halten.
3. Ein Verstoß gegen geltendes Recht oder gegen Schutzrechte Dritter kann zur fristlosen Kündigung
der Nutzung des Lieferantenportals oder zum zeitweisen Ausschluss des Lieferanten führen.
V. Haftung von AVL
Außer bei Vorsatz übernimmt AVL bzw. die betroffene Konzerngesellschaft keinerlei Haftung für jedwede
Art von Schäden des Lieferanten in Zusammenhang mit der Nutzung des Lieferantenportals. Die Haftung
für indirekte und/oder Folgeschäden, sowie insbesondere Vermögensfolgeschäden oder
Gewinnentgang, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
VI. Datenschutz
AVL und deren Konzerngesellschaften speichern, verarbeiten und verwenden lediglich die
personenbezogenen Daten, die für die Anmeldung und Identifikation des Lieferanten erforderlich sind
(der Umfang ergibt sich aus der jeweiligen Eingabemaske, die für die Registrierung verwendet wird) und
ausschließlich für interne Verwendung und eigene Zwecke. Dies beinhaltet die Weitergabe an einen oder
mehrere Auftragsverarbeiter, der die personenbezogenen Daten ebenfalls ausschließlich für eine interne
Verwendung, die AVL und deren Konzerngesellschaften zuzurechnen ist, nutzt. AVL und deren
Konzerngesellschaften verarbeiten und verwenden personenbezogene Daten nur im Rahmen des auf
sie anwendbaren geltenden Datenschutzrechtes. Weitere Informationen finden sich in der AVL Privacy
Policy: https://www.avl.com/web/guest/privacy-policy#generalinfo
VII. Sonstiges
1. AVL hat das Recht, die gegenständlichen Nutzungsbedingungen jederzeit anzupassen und zu
aktualisieren. Der Lieferant wird per E-Mail von der Existenz einer neuen Version der
Nutzungsbedingungen unterrichtet und hat die neue Version am Lieferantenportal entsprechend zu
bestätigen. Die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen ist für das nächste Event bindend.
2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind
einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe
kommen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Lücken.
3. Die Nutzungsbedingungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Die Bestimmungen
des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980
finden keine Anwendung.
4. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen nach diesen Nutzungsbedingungen ist Graz/Österreich.
5. Für alle sich aus der Nutzung des Lieferantenportals ergebenden Streitigkeiten wird als
ausschließlicher Gerichtsstand Graz vereinbart. AVL bzw. die betroffene Konzerngesellschaft ist jedoch
berechtigt, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.